Klassenpflegschaft
Die Schulmitwirkungsgremien
Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse. Die Klassenpflegschaft beteiligt sich an der Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Die Erziehungsberechtigten einer jeden Klasse wählen zu Beginn eines Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die Wahl wird innerhalb der ersten drei Schulwochen durchgeführt, die Amtszeit umfasst ein Jahr. Die Eltern haben für jedes Kind gemeinsam eine Stimme.
Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Die Klassenpflegschaft ist bei der Auswahl der Unterrichtsinhalte zu beteiligen.
Die Vorsitzenden, sowie die von den Jahrgangsstufen gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Klassenpflegschaften bilden das Mitwirkungsgremium der Schulpflegschaft. Dieses Gremium vertritt die Interessen aller Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit in unserer Schule. Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz.
Mit geringfügigen Veränderungen entnommen aus BASS, Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften § 73 Klassenpflegschaft, Jahrgangsstufenpflegschaft.