Schulpflegschaft

Die Schulmitwirkungsgremien

Die Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Die Schulpflegschaft beteiligt sich an der Planung und Organisation von Schulprojekten, sie hat eine beratende Funktion bei der Anschaffung von Lernmittel, sie ist beteiligt an Fragen zum jahrgangsübergreifenden Förderband sowie im Blick auf Grundsätze zum Umgang mit allgemeinen Erziehungsschwierigkeiten (Abschluss von Erziehungsvereinbarungen).  Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen.  

Die Schulpflegschaft kann eine Versammlung aller Eltern einberufen. Die Elternversammlung lässt sich über wichtige Angelegenheiten der Schule unterrichten und berät darüber.

Schulpflegschaften können auf örtlicher und überörtlicher Ebene zusammenwirken und ihre Interessen gegenüber Schulträger und Schulaufsicht vertreten.

Entnommen aus: BASS, Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften, § 72 Schulpflegschaft.

Ansprechpartner der Schulpflegschaft: Frau Kleyer 

Weitere Kontaktdaten:

Stellvertretende Schulpflegschaftsvorsitzende: Frau Breivogel 

Weiteres Schulkonferenzmitglied: Frau Pellegrino